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Vorsorgevollmacht - Informationen und Hinweise

Auszug aus dem BGB zur Vorsorgevollmacht

a) ...Dritte haben in ihrem Besitz befindliche Vorsorgevollmacht abzuliefern (§ 1901 a).
aa) Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine andere Person dazu bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für den Vollmacht-Geber Erklärung abzugeben, zu denen der Vollmacht-Geber selbst infolge des Verlustes der Geschäftsfähigkeit nicht mehr in der Lage ist. ...
... Die Vorsorgevollmacht soll die Anordnung einer Betreuung vermeiden (§ 1896 Rn 12). ...
... Die wirksame Erteilung einer Vorsorgevollmacht setzt grundsätzlich Geschäftsfähigkeit voraus.

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