Wir helfen und begleiten
Wichtige Wegweiser für den Trauerfall

Organspende

Allgemein

Gemäß dem Transplantationsgesetz ist die Entnahme von Organen bzw. Gewebe genau festgelegt und kann nur durch vorhandene Erklärung des Verstorbenen oder ihm nahestehende Personen entschieden werden. Sie kann auch auf bestimmte Organebeschränkt werden bzw. können bestimmte Organe von der Transplantation ausgeschlossen werden.

Eine Entnahme ist erst dann möglich, wenn der Hirntod eingetreten ist, d.h. Groß,- Kleinhirn und der Hirnstamm müssen unwiederruflich funktionsunfähig sein.

Wichtig

Der Wille des Verstorbenen ist maßgebend.

Sollte keine schriftliche Erklärung bzw. kein eindeutiges „Nein“ zur Organentnahme vorliegen, liegt die Entscheidung bei den nächsten Angehörigen. Diese sind in der Reihenfolge: der Ehegatte, volljährige Kinder, Eltern (oder, sofern der mögliche Organspender zur Todeszeit minderjährig war und die Sorge für seine Person zu dieser Zeit nur einem Elternteil, einem Vormund oder einem Pfleger zustand, dieser Sorgeinhaber), volljährige Geschwister und Großeltern. Gleichgestellt sind Personen, die zum Betroffenen eine besondere Beziehung hatten, z.B. Lebensgefährte.

Sie sind gehalten, nach dem Willen des Spenders zu handeln. Bei mehreren „gleichrangigen“ Verwandten genügt die Beteiligung eines Angehörigen, Vetos der anderen sind zu berücksichtigen. Ausgenommen von dieser Entscheidung werden Verwandte, die während der letzten zwei Jahre keinen Kontakt zum Verstorbenen hatten.

Auf jeden Fall muss zur Entnahme von Organen eine ausdrückliche Zustimmung vorliegen.

Aufbewahrung

Wie für alle Verfügungen und Vollmachten ist auch hier ratsam, die nächsten Angehörigen bzw. eine Vertrauensperson von Ihrem Willen zu unterrichten bzw. den Aufbewahrungsort so zu wählen, dass im Notfall auf alle Dokumente zugegriffen werden kann.

Hinweis

In einigen Europäischen Ländern und ausländischen Staaten gilt die Organspende als gewünscht, ohne jede schriftliche Verfügung.

Sollte das nicht Ihr Wille sein so ist es absolut notwendig – vor längeren Auslandsaufentalten – ein dem entsprechendes Schriftstück bei den Ausweispapieren mitzuführen, welches die Ablehnung einer Organspende deutlich zum Ausdruck bringt.

PDF-Download

PDF-Download Formular Organspende